Hinweise zum Winterdienst

Anlässlich der derzeitigen Witterung weist das Ordnungsamt darauf hin, dass der Einsatz von Streusalz aus Gründen des Umwelt- und Tierschutzes verboten ist. Ausnahmen sind nur im Bereich von Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Strecken mit starker Steigung sowie allgemein bei Eisregen oder Blitzeis erlaubt. Als Streugut sind vorrangig abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt zu verwenden. Damit das Schmelzwasser besser ablaufen kann, ist darauf zu achten, dass die Einläufe in Entwässerungsanlagen freigehalten werden.

Die Winterdienstfplicht gilt für die vor dem Grundstück liegenden Gehwege und gemeinsamen Geh- und Radwege, nicht aber für (vom Gehweg getrennte) Radwege. Wenn kein ausgebauter Gehweg vorhanden ist, sind Gehbahnen von ca. 1,20 m Breite freizuräumen. Je nach Beschaffenheit der Straße können diese dann neben dem Grundstückszaun, auf dem Grünstreifen oder am Fahrbahnrand verlaufen.

Text: Martin Hafemann für die Gemeindeverwaltung Birkenwerder
Foto: Frank Liebke

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